Parkkarten

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man eine kostenpflichtige Parkkarte für die Kurzparkzone auf dem öffentlich zugänglichen Parkplatz (Parkplatz hinter der Arbeiterkammer, nördlich der Liegenschaft Sengsschmiedstraße  6, 4560 Kirchdorf an der Krems) beantragen. 

Diese berechtigt Sie, mit Ihrem Fahrzeug in der Kurzparkzone im Rahmen der erteilten Bewilligung ohne zeitliche Beschränkung und ohne weitere Entrichtung einer Parkgebühr zu parken. 

ANRAINER:INNEN

I. Voraussetzungen:

  1. Sie sind mit Hauptwohnsitz in Kirchdorf an der Krems gemeldet
  2. Sie wohnen im Umkreis von 150 Metern, gerechnet von der Mitte des Parkplatz-Areals hinter der Arbeiterkammer 
    (nördlich der Liegenschaft Sengsschmiedstraße 6, 4560 Kirchdorf)
  3. Es steht Ihnen kein hauseigener Parkplatz zur Verfügung. 

II. Erforderliche Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllter, unterfertigter Antrag 
  • Kopie des Zulassungsscheines 
  • Erteilung einer SEPA-Lastschrift-Ermächtigung (Antragsteller:in=zahlungspflichtige Person)

III. Formulare:

>>> Antrag Anrainer:innen-Parkkarte

>>> Erteilung einer SEPA-Lastschrift-Ermächtigung

ARBEITNEHMER:INNEN

I. Voraussetzungen:

Sie sind in Kirchdorf an der Krems ständig als Arbeitnehmer:in beschäftigt oder sonst beruflich in Kirchdorf an der Krems tätig.

II. Erforderliche Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllter, unterfertigter Antrag 
  • Kopie des Zulassungsscheines 
  • Erteilung einer SEPA-Lastschrift-Ermächtigung (Antragsteller:in=zahlungspflichtige Person)
  • Bestätigung Ihrer Arbeitgeberin/Ihres Arbeitgebers über Ihre Beschäftigung

III. Formulare:

>>> Antrag Arbeitnehmer:innen-Parkkarte

>>> Erteilung einer SEPA-Lastschrift-Ermächtigung

 

Kosten der Parkkarte:

Diese Parkkarte wird bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen auf die Dauer eines Jahres erteilt und ist mittels Sepa-Lastschrift eine jährliche Zahlung iHv 300,00 EURO, möglich.

Bitte vergessen Sie nicht, diese wieder rechtzeitig vor Ablauf eines Jahres zu beantragen. Mit der Parkkarte ist kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Abstellplatz verbunden. Die Gültigkeit dieser Parkkarte bezieht sich ausschließlich auf den hinter der Arbeiterkammer gelegenen öffentlich-zugänglichen Parkplatz. (Das bedeutet, dass in anderen Gebührenzonen eine Parkgebühr zu entrichten bzw. in Kurzparkzonen eine Parkuhr einzulegen ist). Die Parkkarte ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen. 

Erledigungsdauer:

Die Anträge können erst nach Vorliegen der erforderlichen Unterlagen bearbeitet werden. Die Dauer der Erledigung richtet sich insbesondere danach, ob Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht haben.

Senden Sie bitte den Antrag und die erforderlichen Unterlagen per E-Mail an 
fortner.stadtamt@kirchdorf-krems.ooe.gv.at oder bringen Sie diese persönlich im Rathaus vorbei. Für weitere Fragen wenden Sie sich an Frau Erika Fortner unter +43 7582 622 38 115.