Parkkarten für den Parkplatz nördlich der Arbeiterkammer Kirchdorf für Beschäftigte von Kirchdorfer Arbeitgebern mit in Kirchdorf situierter Arbeitsstätte
Mit Oktober 2024 wird der öffentlich zugängliche Parkplatz (= Parkplatz hinter der Arbeiterkammer), nördlich der Liegenschaft Sengsschmiedstraße 6, 4560 Kirchdorf an der Krems, in eine Kurzparkzone mit einer Parkdauer von maximal 180 Minuten umgewandelt. Für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer von Kirchdorfer Arbeitgebern besteht die Möglichkeit eine Parkkarte zu erwerben.
Voraussetzungen:
Wenn Sie in Kirchdorf ständig als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer oder sonst beruflich tätig sind, können Sie beim Stadtamt (Hauptverwaltung, Frau Erika Fortner) für Ihren Pkw eine Parkkarte beantragen.
Die Parkkarte berechtigt Sie, mit Ihrem (Zulassungsbesitzer!) in der Bewilligung genannten Fahrzeug in der Kurzparkzonen am öffentlich zugänglichen Parkplatz, nördlich der Liegenschaft Sengsschmiedstraße 6, 4560 Kirchdorf an der Krems im Rahmen der erteilten Bewilligung ohne zeitliche Beschränkung und ohne weitere Entrichtung einer Parkgebühr zu parken. Die Parkkarte ist eine Kfz-bezogene Bewilligung für ein Fahrzeug und daher nicht übertragbar.
>>> Antrag Parkkarte
Kosten:
Diese Parkkarte wird bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen auf die Dauer eines Jahres erteilt und ist mittels SEPA-Lastschrift eine jährliche Zahlung iHv 300,00 EURO, beginnend ab Jänner, möglich.
Alle Kirchdorfer Arbeitgeber wurden über die neue Kurzparkzone bzw. die Möglichkeit der Parkkarten informiert – gegebenenfalls mögliche Zuschüsse bzw. eine mögliche (Teil-)Refundierung an Sie durch Ihren Arbeitgeber muss individuell von Ihnen abgeklärt werden.
Bitte vergessen Sie nicht, diese wieder rechtzeitig vor Ablauf eines Jahres zu beantragen. Mit der Parkkarte ist kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Abstellplatz verbunden. Die Gültigkeit dieser Parkkarte bezieht sich ausschließlich auf den hinter der Arbeiterkammer gelegenen öffentlich-zugänglichen Parkplatz. (Das bedeutet, dass in anderen Gebührenzonen eine Parkgebühr zu entrichten bzw. in Kurzparkzonen eine Parkuhr einzulegen ist). Die Parkkarte ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen.
>>> Erteilung SEPA-Lastschrift
Erforderliche Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllter, unterfertigter Antrag
- Kopie des Zulassungsscheines
- Bestätigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Beschäftigung
- Erteilung eines SEPA-Lastschriften-Einzugs
Erledigungsdauer:
Die Anträge können erst nach Vorliegen der erforderlichen Unterlagen bearbeitet werden. Die Dauer der Erledigung richtet sich insbesondere danach, ob Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht haben.
>>> Infoschreiben als Pdf.