Im Zuge des umfassenden Umbaus und der Sanierung des Pflichtschulzentrums Kirchdorf wurde im Bereich der oberen Dietlstraße bis zum Schutzweg in der Parkstraße eine Schulstraße an Schultagen zwischen 07:00 und 08:00 Uhr verordnet.
Diese verbindet die ebenfalls für diesen Zeitraum eingerichtete Elternhaltestelle am Hauptplatz bei der Apotheke – der Kran am Hauptplatz ist mittlerweile abgebaut – mit dem Pflichtschulzentrum. Um den Schulstraßen-Bereich morgens entsprechend abzusperren bzw. zu gewährleisten, dass kein Auto einfährt, werden für den Zeitraum Scherengitter aufgestellt.
Die Stadtgemeinde ersucht alle Autofahrer:innen im Sinne der Sicherheit der Kinder auf ihrem Schulweg um ihr Verständnis für und die Befolgung dieser Maßnahme.

Übersichtsplan/-skizze Verkehrssituation 1. Bauetappe Umbau und Sanierung PSZ Kirchdorf Foto: verkehrplus
Was ist eine Schulstraße?
Eine Schulstraße lt. §76d StVO ist ein speziell gekennzeichneter Straßenabschnitt, der zu bestimmten Zeiten für den Autoverkehr gesperrt wird. Ziel ist es, den Schulweg für Kinder sicherer und angenehmer zu gestalten, indem die Schüler:innen einen Teil des Weges aktiv zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen können. Gleichzeitig wird die Belastung durch Abgase und Lärm im Umfeld der Schule reduziert.
Was ist zu beachten?
An Schultagen zwischen 07:00 und 08:00 Uhr gilt folgende Regelung:
• Fahrverbot für Autos (Ausnahme: Anwohnerinnen und Anwohner dürfen in Schrittgeschwindigkeit fahren).
• Gehen erlaubt: Kinder und Erwachsene können sich auch auf der Fahrbahn frei bewegen.
• Radfahren in Schrittgeschwindigkeit ist gestattet.
Außerhalb der Schulstraße-Zeiten gelten die allgemeinen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
Weitere Informationen zur Schulstraße finden Sie u. a. unter folgendem Link: www.klimaaktivmobil.at/gemeinden/mobilitaet/verkehrsberuhigung/schulstrasse