Mit der Errichtung des neuen Fahrradstraßennetzwerks in Kirchdorf wird der Radverkehr gezielt gefördert und die Verkehrssicherheit – insbesondere für Kinder und Jugendliche – deutlich erhöht.
Die neuen Fahrradstraßen befinden sich im Bereich der Weberstraße – einer Parallelstraße zur B138 (siehe Skizze unten) – und sind Teil des Ausbaus des Fuß- und Radverkehrs. Sie verbinden wichtige Ziele wie das Stadtzentrum, Schulen, den Bahnhof und Wohngebiete auf sichere und attraktive Weise.
Bürgermeister Dr. Markus Ringhofer erklärt zum Fahrradstraßennetzwerk: „Ziel ist es, allen Radfahrenden, insbesondere radelnden Schülerinnen, Schülern und Familien, eine auf den Fahrradverkehr optimierte, sichere und attraktive Fortbewegung zu ermöglichen.“
Fototermin an den neuen Fahrradstraßen, v. l.: 2. VBGM Alexander Hauser, Rudolf Schauflinger, BGM Dr. Markus Ringhofer, Radbeauftragter GR Thomas Scharl, STR Norbert Ploberger, Ralf Schauflinger, Fraktionsobmann Friedrich Weiermayer, Christa Kaineder, BGM a. D. Ferdinand Kaineder
© Stadt Kirchdorf
Was gilt auf einer Fahrradstraße?
Fahrradstraßen sind in erster Linie dem Radverkehr vorbehalten. Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen die gesamte Fahrbahnbreite nutzen und – sofern niemand gefährdet wird – dabei auch nebeneinander fahren. Gegenseitige Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit bilden die Grundlage für ein sicheres Miteinander.
Das Zu- und Abfahren zu Liegenschaften sowie das Queren der Fahrradstraße mit Kraftfahrzeugen sind weiterhin möglich. Die Fahrradstraße ist jedoch keine Durchzugsstraße für den allgemeinen Kfz–Verkehr.
„Unser Ziel ist ganz klar: mehr Sicherheit für unsere Kinder, eine höhere Lebensqualität für die Anrainerinnen und Anrainer sowie attraktive Bedingungen für alle, die in Kirchdorf mit dem Fahrrad unterwegs sind“, erklärt Stadtrat Norbert Ploberger, Obmann des Ausschusses für Raumplanung, Straßenbau, Verkehr und Generationen, und ist überzeugt: „Mit gegenseitiger Rücksicht werden die neuen Fahrradstraßen zu einem Gewinn für unsere ganze Stadt.“
Berechtigungskarte für Erziehungsberechtigte
Um Familien bestmöglich zu unterstützen, besteht für Erziehungsberechtigte von Kindern im Volksschulalter die Möglichkeit – für das Bringen der Volksschulkinder zur Elternhaltestelle am Hauptplatz – eine Berechtigungskarte zu beantragen. Die Ausstellung erfolgt unter festgelegten Voraussetzungen seitens der Stadtgemeinde.
Kirchdorfs Radfahrbeauftragter Thomas Scharl, Gemeinderat und Obmann-Stv. im Verkehrsausschuss, zeigt sich erfreut über die Umsetzung des Projekts: „Von Anfang an war es mir ein großes Anliegen, dieses Projekt für Kirchdorf voranzubringen. Nach einer intensiven Vorbereitungszeit und trotz mancher Herausforderungen ist es uns gemeinsam mit vielen engagierten Beteiligten gelungen, diesen wichtigen Schritt zur Mobilitätswende in unserer Gemeinde zu setzen. Mein herzlicher Dank gilt allen, die mit ihrem Einsatz zum Gelingen dieses Projekts beigetragen haben.“
Skizze Fahrradstraßen
Die Stadtgemeinde lädt alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ein, die neuen Fahrradstraßen mit gegenseitiger Rücksicht zu nutzen.
Das Fahrradstraßennetzwerk wird von der Europäischen Union kofinanziert, aus den Mitteln der IBW / EFRE & JTF 2021-2027. Nähere Informationen zum Programm IBW/EFRE- & JTF finden Sie auf www.efre.gv.at.
