Kurzparkzone nördlich Arbeiterkammer: Parkkarten für Arbeitnehmer:innen

Veröffentlichungsdatum07.10.2024Lesedauer2 Minuten

Mit Oktober 2024 wird der öffentlich zugängliche Parkplatz nördlich der Liegenschaft Sengsschmiedstraße 6, 4560 Kirchdorf an der Krems (= 'Parkplatz hinter der Arbeiterkammer') in eine Kurzparkzone mit einer Parkdauer von maximal 180 Minuten umgewandelt. Für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer von Kirchdorfer Arbeitgebern besteht die Möglichkeit eine Parkkarte zu erwerben.

>>> Wer noch bis Ende November 2024 eine Jahres-Parkkarte für 2025 erwirbt, parkt bis Ende 2024 mit dieser Karte unentgeltlich.

Voraussetzungen für den Erwerb einer Parkkarte

Wenn Sie in Kirchdorf ständig als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer oder sonst beruflich tätig sind, können Sie beim Stadtamt (Hauptverwaltung, Frau Erika Fortner) für Ihren Pkw eine Parkkarte beantragen. 

Die Parkkarte berechtigt Sie, mit Ihrem (Zulassungsbesitzer!) in der Bewilligung genannten Fahrzeug in der Kurzparkzonen am öffentlich zugänglichen Parkplatz, nördlich der Liegenschaft Sengsschmiedstraße 6, 4560 Kirchdorf an der Krems im Rahmen der erteilten Bewilligung ohne zeitliche Beschränkung und ohne weitere Entrichtung einer Parkgebühr zu parken. Die Parkkarte ist eine Kfz-bezogene Bewilligung für ein Fahrzeug und daher nicht übertragbar.

Kosten der Parkkarte

Diese Parkkarte wird bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen auf die Dauer eines Jahres erteilt und ist mittels SEPA-Lastschrift eine jährliche Zahlung iHv 300,00 EURO, beginnend ab Jänner, möglich.

Bitte vergessen Sie nicht, diese wieder rechtzeitig vor Ablauf eines Jahres zu beantragen. Mit der Parkkarte ist kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Abstellplatz verbunden. Die Gültigkeit dieser Parkkarte bezieht sich ausschließlich auf den hinter der Arbeiterkammer gelegenen öffentlich-zugänglichen Parkplatz. (Das bedeutet, dass in anderen Gebührenzonen eine Parkgebühr zu entrichten bzw. in Kurzparkzonen eine Parkuhr einzulegen ist). Die Parkkarte ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen. 

Erforderliche Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllter, unterfertigter Antrag 
  • Kopie des Zulassungsscheines 
  • Bestätigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Beschäftigung
  • Erteilung eines SEPA-Lastschriften-Einzugs

Erledigungsdauer:

Die Anträge können erst nach Vorliegen der erforderlichen Unterlagen bearbeitet werden. Die Dauer der Erledigung richtet sich insbesondere danach, ob Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht haben.

>>> Weitere Informationen sowie den Antrag finden Sie unter: 

kirchdorf-an-der-krems.riskommunal.net/Leben_in_Kirchdorf/Parkkarten