Wie das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen informiert, werden im heurigen Jahr auch im Kirchdorfer Gemeindegebiet Arbeiten zur topographischen Landesaufnahme gemäß Vermessungsgesetz durchgeführt. Bedienstete des Bundesamtes müssen dafür mitunter auch private Wege (Feldwege, Forstwege u. dgl.) befahren, wofür es eine gesetzliche Ermächtigung gibt.
Vonseiten des Bundesamtes heißt es dazu: "Dieses Betretungs- bzw. Befahrungsrecht wird selbstverständlich mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeübt und darauf geachtet, Beeinträchtigungen der Ausübung von Rechten an den Grundstücken soweit wie möglich zu vermeiden."