Bürger:innenfragestunde neu
Da Bürger:innenfragen aufgrund der Datenschutzbestimmungen nicht im LIVE-Stream des Gemeinderats übertragen werden dürfen und diese bisher vor dem Eingang in die Tagesordnung ab ca. 19 Uhr – ohne Streaming – behandelt wurden, verzögerte sich in der Vergangenheit der Einstieg in den LIVE-Stream. Bei den Zuseher:innen führte dies mitunter zu Irritationen.
Aus diesem Grund wurde festgelegt, dass die Bürger:innenfragestunde künftig um 18:30 Uhr abgehalten wird, sodass die Gemeinderatssitzung regulär ab 19:00 Uhr im LIVE-Stream übertragen werden kann.
Im Zuge dieser Neuerung befasste sich der Stadtrat auch intensiv mit der generellen Neuregelung der Bürger:innenfragestunde. Die im Stadtrat erarbeiteten Richtlinien wurden am 4. Juni 2024 einstimmig im Gemeinderat beschlossen.
Gut zu wissen: Bürger:innenfragestunde neu
Die neuen Richtlinien für die Bürger:innenfragestunde beinhalten insbesondere neue Anmeldemodalitäten für die Bürger:innenfragestunde unter Bekanntgabe der Frage mittels Anmeldeformular.
Die Frage muss bis spätestens Donnerstag 12:00 Uhr vor der jeweiligen Gemeinderatssitzung während der Amtsstunden des Stadtamtes persönlich oder schriftlich eingebracht werden. Inhaltlich sind nur Fragen zulässig, die in den eigenen Wirkungsbereich der Stadtgemeinde Kirchdorf fallen. Eine persönliche Anwesenheit bei der Gemeinderatssitzung ist erforderlich.
Aus der begrenzten Zeit, die für die Bürger:innenfragestunde vorgesehen ist, ergibt sich, dass nur eine begrenzte Anzahl von Fragen behandelt werden kann. Eventuell zeitlich nicht mehr zu erledigende Anfragen werden auf die nächste Gemeinderatssitzung verschoben.
Die neuen Richtlinien für die Bürger:innenfragestunde treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
Anmeldung Bürger:innenfragestunde