Gebührenbremse-Gesetz – Nachlass Müllgebührenvorschreibung

Der Bund gewährte den Ländern im Jahr 2023 einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von 150 Millionen Euro zum Zweck der Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und –anlagen, für die Wasserversorgung, für die Beseitigung von Abwasser und für die Müllabfuhr für das Jahr 2024. Die Stadtgemeinde Kirchdorf erhielt aus diesem Topf € 78.670,00.

Die oberösterreichische Landesregierung hat dazu eine Richtlinie für den Verteilungsvorgang an die Gemeinden und für die Verwendung der Mittel durch die Gemeinden erlassen. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Kirchdorf hat in seiner Sitzung vom 04.06.2024 festgelegt, dass für die Verteilung der Mittel der Betrieb „Abfallbeseitigung“ herangezogen wird. 

Der Nachlass wurde basierend auf der geleisteten Müllabfuhrgebühr der Jahre 2022 und 2023 verhältnismäßig bei der 3. Quartalsabrechnung 2024 der Hausabgaben in Abzug gebracht (Titulierung: „Zweckzuschuss Gebührenbremse“).