Bis Ende Oktober: Waldbrandschutz-Verordnung in Kraft

Veröffentlichungsdatum29.04.2026Lesedauer< 1 Minute

Ab sofort bis zum 31. Oktober 2026 gilt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend den Schutz vor Waldbränden im Bezirk Kirchdorf. Das Anzünden von Feuer sowie das Rauchen ist lt. Verordnung in sämtlichen Waldgebieten des Bezirks sowie in deren Gefährdungsbereichen untersagt.

Waldbrandschutzverordnung